Katzenhilfe - fremde Katzen füttern ...

Liebe Tierfreunde.

Bitte meldet Euch bei uns, sobald Ihr Euch entschieden habt eine fremde zugelaufene Katze zu füttern.

Es ist sehr lobenswert, wenn man sich einer herrenlosen Katze annimmt. Aber mit «nur füttern» ist es leider nicht gemacht.

Die weiblichen Katzen werfen dann bald einmal ein paar Babys die wiederum niemandem gehören.

Im Moment haben wir gerade drei Fälle, wo bereits Nachwuchs vorhanden ist. Dies sind dann für uns vermehrte Kosten, die man leicht verhindern hätte können.

• Wir verleihen Katzentransportkörbe und Lebendfallen

• Wir übernehmen die Kastrationskosten bei zugelaufenen Katzen.

• Falls kein Auto (oder Zeit) vorhanden ist übernehmen wir auch den Transport zum      Tierarzt.

• Für Landwirte aus Oberwölz gibt es unser

   Katzenkastrationsangebot!

https://www.auffangstation- zarfl.com/katzen/unsere-

katzenhilfe/

Anmeldung oder Infos unter: 0664/14 125 14

‼️ Zur INFO:

Katzen-Kastrationspflicht!

Seit 1.1.2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen.

Jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Freigang muss kastriert werden. Ausgenommen sind reine Wohnungskatzen und Katzen, die zur Zucht (Meldung von der BH muss vorhanden sein) verwendet werden.

Bis Anfang 2016 waren Katzen in "bäuerlicher Haltung" ausgenommen.

Diese Ausnahme wurde gestrichen. Ab Mitte 2016 besteht auch für diese Katzen eine Kastrationspflicht.

‼️Bei nichteinhalten gibt es Strafen bis zu 3700,00!

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