Aus unserer OBERWÖLZER Gemeidezeitung.

Gesetzliche Verpflichtung zur Kastration von Katzen.

 

„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden.“ (BGBl. II Nr. 486/2004 Anlage 1, 2.10 Mindestanforderung für die Haltung von Katzen)

Seit dem Jahr 2005 ist im österreichischen Tierschutzgesetz verankert, dass Katzen, die Zugang ins Freie haben, verpflichtend kastriert werden müssen.

 

Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht muss mit einer Strafe von bis zu EUR 3.900,00 gerechnet werden.

Rechtsquellen

• Tierschutzgesetz

• 2. Tierhaltungsverordnung

Wir helfen gerne!

Streunerkatzen werden kostenlos kastriert. Bauernhofkatzen um einen Kastrations- Kostenanteil.

 

Sie möchten sich an unserer Katzenkastrations-Hilfe beteiligen?

Wenn Sie uns bei den Kastrationskosten helfen möchten, gibt es dafür mehrere Möglichkeiten.

 

1.       Sie kaufen in unserem Geschäft Zarfls Schatzkisterl, Stadt 19, in 8832 Oberwölz ein.

2.       Sie ersteigern eine tolle Ware auf der Versteigerungsseite: https://www.facebook.com/groups/2671235989617976

3.       Sie helfen uns mit einer Spende auf das Konto:                                                        Aus Liebe zum Tier-Murtal AT49 2081 5000 4278 0619

 

Ihr Einkauf oder Spende verhindert weiteres Katzenleid.

Innigsten Dank!

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