Liebe Tierfreunde!
Diese Homepage besteht nur mehr bis zum 15.11.2024. Danach sind wir via Telefon bzw. folgender Mailadresse zarflbarbara1@gmail.com erreichbar.
Folgen könnt Ihr uns bereits jetzt auf unseren Facebook- und Instagram-Konten, da werden wir Euch auch nach dem 15.11.2024 weiterhin auf dem Laufenden halten.
Liebe Grüße
Barbara und Thomas
Facebook; https://www.facebook.com/zarflauffangstation?locale=de_DE
Instagram: barbarazarfl1
Inmitten einer intakten Natur
befindet sich unser kleiner privater Zufluchtsort
für ein paar heimatlos gewordene Kleintiere.
All diese Tiere haben nur dieses eine Leben,
und alle haben bei uns das selbige Recht
auf ein respektvolles, liebevolles, geschütztes und wertgeschätztes Leben.
Hier in einer natürlichen artgerechten Umgebung können sich die Tiere von den erlebten Strapazen erholen und wieder zu Kräften kommen.
Die wichtigsten Eckpfeiler unserer Arbeit:
Das notwendige Geld für die Tierarztkosten erarbeiten wir uns mit dem Verkauf der gespendeten Ware aus unserem "Zarfls Schatzkisterl".
Die Ehrfurcht vor dem Leben dominiert unsere Handlungsweise.
Wir fördern das Leben in all seinen Facetten und begegnen jedem Lebewesen
mit Respekt und Achtung.
Tiere artgerecht zu halten macht uns einfach viel Freude
und trägt zu unserem eigenen Wohlbefinden bei.
Wir arbeiten jeden Tag über das übliche Maß hinaus, mit einer grossen Portion Idealismus und das Streben nach einer artgerechten Haltung von Meerschweinchen und Kaninchen die leider noch immer nicht selbstverständlich geworden ist.
Wir lassen Euch gerne teilhaben an unserer Tierhaltung. Lasst Euch anstecken durch unsere Freude und unserer Empathie, erfreut Euch an den schönen Fotos und taucht ein in unsere kleine tierische Welt.
Alle Arbeiten rund um unsere Auffangstation inklusive Zarfls Schatzkisterl
erfolgen ehrenamtlich und in unserer Freizeit.
Barbara und Thomas Zarfl
Wir verfügen über die notwendige Bewilligung zur Haltung von Tieren nach dem Tierschutzgesetz BGBI.I Nr.118/2004 i.d.g.F. und der Tierhalteverordnung BGB II Nr.485/2004 sowie der 2. Tierhaltungsverordnung BGBI.II Nr.486/2004
Sowie den Nachweis des Lehrganges Tierhaltung und Tierschutz laut § 9 Abs.4 der Tierhaltungs – Gewerbeverordnung.