Unsere Vergabebedingungen...

„IHR SOLLTET DOCH FROH SEIN; WENN EUCH JEMAND EIN TIER ABNEHMEN WILL! EURE VERGABEBEDINGUNGEN SIND REINE SCHIKANE!“

So oder ähnlich lautet meist die Antwort von vielen potentiellen Haltern, die aufgrund von unpassenden oder nicht ausreichend gesicherten Gehegen eine Absage erhalten. Dazu muss gesagt werden, dass wir uns vorab durchaus bemühen den potentiellen Haltern Anweisungen zu geben, wie sie ihr Gehege - gemäß unseren Bedingungen – umbauen könnten. Bei vielen ist es nicht mit Unmengen an Kosten oder Zeit verbunden.

Gleich vorneweg: wir denken uns diese Bedingungen für die Gehege nicht willkürlich aus. Zum einen hat es einen gesetzlichen Hintergrund – so sind wir als eingetragener Tierschutzverein vom Gesetzgeber verpflichtet das geltende Tierschutzgesetz zu berücksichtigen.

§2 Absatz 5 besagt, dass es genügend und passende Rückzugsmöglichkeiten geben muss.

§2 Absatz 6 bezieht sich darauf dass die Bodenbeschaffenheit artgerecht sein muss (z.B. kein Gitterboden, Einstreu, Sicherheit vor Schäden durch andere Tiere)

§2. Absatz 7 besagt, dass Tiere in Außenanlagen ordnungsgemäß gegen Räuber gesichert sein müssen.

Wer es nicht glaubt, kann gerne selbst nachlesen: 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe…

 

Wir wollen keinem bemühten Tierhalter unnötige Steine in den Weg legen, aber das Unverständnis mancher Interessenten zehrt doch auch an unseren Nerven. Aussagen wie „na wenn der Marder das Gitter durchbeißt, hat er sich den Snack wohl verdient und wir holen halt neue Tiere“ sind nicht nur herablassend, sondern tun uns in der Seele weh. Barbara und Tom investieren sehr viel Zeit, Geld und Energie um diesen Tieren eine zweite Chance zu ermöglichen. Viele kommen aus einer schlechten Haltung und haben es verdient ihren Lebensabend in einem Gehege zu verbringen, das ihren Ansprüchen gerecht wird.

In den Bildern wollen wir euch noch ein Beispiel zeigen, wie ein Gehege gemäß unseren Bedingungen umgebaut werden kann.

Bild 1: Ihr seht einen erhöhten Stall mit Zugang zu einem Freilauf.

+ Ständiger Zugang zum Auslauf

+ Unterschlupf / Sonnenschutz unterm Stall

- nicht von oben gegen Räuber geschützt

Bild 2: mit wenigen Schritten und etwas Material wird dies ein ausreichend gesichertes und mit unseren Vergabebedingungen übereinstimmendes Gehege.

An den Seiten wird ein passendes Gitter angebracht. Um es nach vorne und oben zu schützen, wird ein Schrägdach angebracht. Am besten zum Aufklappen, damit das Gehege weiterhin gut zu reinigen bleibt.

Wenn ihr unsicher seid, welche Schritte ihr zum Sichern des Geheges unternehmen müsst, fragt doch bitte einfach nach. Barbara und Tom bauen ihre Gehege auch selbst und unterstützen gerne jede ernsthafte Anfrage!

Es geht uns nicht darum den persönlichen Stolz unserer Interessenten zu verletzen. Es geht uns um das Wohl der Tiere und auch darum Haltern, die um das Wohl ihrer Tiere besorgt sind, eine schmerzhafte Erfahrung zu ersparen.

Viele Grüße

Die Inserat-Tante Hermine

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Lisa (Mittwoch, 01 Juli 2020 02:50)

    Ihr habt absolut Recht! Es geht hier um das Wohl des Tieres, da gehört nun mal ein artgerechtes Gehege, Futter usw. dazu. Aussagen wie „na wenn der Marder das Gitter durchbeißt, hat er sich den Snack wohl verdient und wir holen halt neue Tiere“ sind eine absolute Frechheit! Solche Menschen sollten nie im Leben die Verantwortung für Tiere übernehmen dürfen. Danke Barbara für deine Arbeit.